Sind Sie bei einer Risikosportart wirklich versichert?
Ob Sie nun ein echter Extremsportler sind oder nur ein Amateur, der eine adrenalinreiche Aktivität ausprobieren möchte, vergessen Sie nicht, Ihre Versicherung und Ihre Situation im Falle eines Unfalls zu überprüfen.
Sportliche Aktivitäten im Freien und Extremsportarten beinhalten immer ein Element des Risikos, unabhängig davon, auf welchem Niveau Sie sich bewegen und in welchem Umfeld Sie sich betätigen. Daher erschien es uns sinnvoll, einen kurzen Überblick über das wichtige Thema Versicherung zu geben.
Man spricht von Versicherungen, denn wie so oft in unserer heutigen Gesellschaft werden bei der Ausübung sportlicher Aktivitäten, insbesondere bei Outdoor- und Extremsportarten, verschiedene Versicherungsarten berücksichtigt:
- Ihre private Haftpflichtversicherung: Diese Versicherung deckt Schäden ab, die Sie außerhalb einer beaufsichtigten Praxis Dritten zufügen könnten. In der Regel ist diese Versicherung Teil des Pakets Ihrer Hausversicherung (Versicherung Ihres Hauses, egal ob Sie Eigentümer oder Mieter sind).
Die Berufshaftpflichtversicherung
Risiken, die mit beruflichen Tätigkeiten verbunden sind, werden von Ihrer privaten Haftpflichtversicherung nicht berücksichtigt. Wenn Ihre berufliche Tätigkeit es erfordert, wird also eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Dies ist bei der überwiegenden Mehrheit der Sportberufler der Fall, unabhängig davon, ob sie selbstständig sind (Bergführer, Fallschirmlehrer) oder ob es sich um Vereine oder Handelsgesellschaften handelt (in diesem Fall wird die Versicherung auf der Ebene der Rechtsstruktur abgeschlossen). Diese Versicherung deckt Schäden, die jeder Person im Rahmen einer vom Gewerbetreibenden geleiteten Aktivität zugefügt werden, jedoch nur im Falle einer identifizierten Haftung des Gewerbetreibenden (es muss ein Fehler des Gewerbetreibenden nachgewiesen werden, um eine Entschädigung zu beanspruchen).
Die Personenversicherung
Dabei handelt es sich um eine Versicherung, die die versicherten natürlichen Personen gegen körperliche Unfälle, Invalidität, Krankheit usw. absichert. Das beste Beispiel: die Sozialversicherung, die eine Personenversicherung in Form einer gesetzlichen Krankenversicherung ist. In unserem Fall (der Ausübung von Outdoorsportarten) umfasst die Personenversicherung im Wesentlichen die persönliche Unfallversicherung, die medizinischen Kosten und den Rücktransport. Sie wird häufig auf Reisen oder im Rahmen von Sportlizenzen angeboten. Sie gilt nur für den Versicherten selbst und deckt keine Schäden, die anderen zugefügt werden.
Die spezifischen Versicherungen
Es gibt eine Vielzahl von Versicherungen, die nur ein bestimmtes Element abdecken. Die häufigste dieser Versicherungen ist die Versicherung Ihres Immobilienkredits.
Es ist gut zu wissen, dass alle Aktivitäten, die Sie bei Manawa finden, von professionellen Outdoor-Sportlern aus Frankreich oder aus dem Ausland angeboten werden. Als solche verfügen alle über Diplome und eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung. Die Versicherung des Professionellen deckt Sie jedoch nicht ab, wenn Sie seine direkte Haftung nicht nachweisen können. Es ist daher wichtig, dass Sie Ihre Versicherungssituation überprüfen, bevor Sie eine "riskante" Sportaktivität ausüben oder beispielsweise ins Ausland reisen.
In der Tat üben immer mehr Menschen sogenannte "Risikosportarten" oder Freizeitaktivitäten aus, sei es als Anfänger oder als Fortgeschrittener. Diese Aktivitäten können zu Prämienaufschlägen und manchmal sogar zum Ausschluss von umfassenden Versicherungsleistungen führen - eine Situation, die oft verkannt wird und weitreichende Folgen haben kann.
In Frankreich zeigen die Statistiken der Versicherer, dass die Sportarten, die die meisten Opfer (Verletzungen oder Todesfälle) fordern, in erster Linie Bergsportarten sind, insbesondere Bergsteigen, Skitouren und Bergwandern, aber auch Wassersportarten, insbesondere Tauchen, Canyoning und Wildwassersportarten. Danach folgen die Luftsportarten, Kunstflug, Gleitschirmfliegen oder Segelfliegen, gefolgt von Motorsport. In Frankreich gibt es schätzungsweise 15 Millionen Menschen, die diese Aktivitäten regelmäßig oder gelegentlich ausüben.
Kehren wir zum Hauptthema dieses Beitrags zurück. Wir haben die wichtigsten Arten von Versicherungen kennengelernt, die die meisten von uns haben (manchmal ohne es zu wissen!). Wie sieht es im speziellen Fall von Outdoor- oder Extremsportarten aus?
Die private Haftpflichtversicherung
Die Hausratversicherung für die eigene Wohnung oder ein anderer Privathaftpflichtversicherungsvertrag schließt Outdoor- und Extremsportarten fast immer aus. Die Haftpflichtversicherung des Vertrags kann daher nicht greifen, wenn einem Dritten ein Schaden zugefügt wird, was für den Sportler finanziell schwierig werden könnte, insbesondere wenn die verletzte Person an invalidisierenden Folgen leidet. Wie das Fahren mit einem nicht versicherten Auto kann die Ausübung von nicht versicherten Outdoor- oder Extremsportarten zu Situationen führen, in denen der Sportler "sein ganzes Leben lang bezahlen" muss, um einen Dritten zu entschädigen.
Deshalb ist es von größter Wichtigkeit, eine spezielle Versicherung abzuschließen. Glücklicherweise ist dies oft automatisch der Fall, wenn die Aktivitäten im Rahmen eines Vereins, eines Sportverbands oder über einen Profi ausgeübt werden. Wenn Sie alleine und außerhalb einer Struktur Sport treiben, wenden Sie sich an Ihren Versicherer und prüfen Sie Ihre Situation. Eine punktuelle Garantieerweiterung kann beantragt werden, um Schäden an Dritten abzudecken.
Der Sonderfall der Kreditversicherung
Bei der Aufnahme eines Immobilienkredits ist der Abschluss einer Kreditnehmerversicherung obligatorisch. Diese Versicherung sichert Sie im Todesfall oder bei Invalidität, die zu einem Einkommensverlust führt, ab. In diesen Fällen zahlt die Kreditversicherung an Ihrer Stelle das Bankdarlehen zurück, so dass Sie trotz Ihres Einkommensrückgangs (oder im schlimmsten Fall Ihres Todes) Ihre Wohnung behalten können und Ihre Angehörigen, insbesondere Ihre Kinder, abgesichert sind.
Im Allgemeinen sind Risikosportarten immer von der Kreditversicherung ausgeschlossen: Die klassischen Ausschlüsse sind: - Berufssport :
- jegliche Teilnahme an Wetten oder Rekordversuchen - Extremsportarten: Abenteuerraid, Bungee-Jumping, Base-Jumping, Canyoning, Rafting...
- Motorradrennen, alle Motorsportarten - alle Schnee- und Eissportarten (außer Schlittschuhlaufen, Curling, Fahren auf markierten Skipisten, Skilanglauf, Monoski) - alle Kampfsportarten und Kampfsportarten - Motorbootfahren, Windsurfen mehr als 1 Meile von der Küste entfernt, Segeln, Tauchen - Bergsteigen, Klettern in den Bergen und Gletscherüberquerung, Höhlenforschung Bergwandern allein oder über 3000 m - Wettkampf-Reiten, Pferderennen, Reiten mit Springen, Polo - jeglicher Luftsport einschließlich Fallschirmspringen, Ulm, Segelfliegen, Kunstflug, Drachenfliegen und Gleitschirmfliegen, Benutzung eines Sportflugzeugs mit oder ohne Lenkung - Stierkampf, Wettkampf-Radsport.
Der Ausschlusskauf "Risikosport" kann eine Lösung sein.
Wenn eine Person nach der Unterzeichnung des Darlehensvertrags mit der Ausübung einer der oben genannten Risikosportarten beginnt, muss sie ihren Versicherer unbedingt darüber informieren. Die ursprünglich vorgesehenen Kostenübernahmen werden dann durch einen Vertragszusatz geändert, der die Versicherungsprämie für diesen Vertrag erheblich beeinflusst.
Dies kann vor allem dann eine Belastung sein, wenn der Versicherte den Sport nicht regelmäßig betreibt oder sogar eine neue Sportart ausprobiert, ohne zu wissen, ob er sie in Zukunft fortsetzen wird (z. B. ein Schnupperfallschirmsprung).
Der Ausschlusskauf passt sich im Allgemeinen an die sportliche Aktivität jeder Person an, aber auch an ihre Kredithöhe. Unabhängig davon, ob die Versicherten eine Leidenschaft für eine oder mehrere sogenannte Risikosportarten haben oder einfach nur Amateur sind, ob sie ein Darlehen von 50.000 € oder 600.000 € haben, ob sie diese Aktivität für einen Tag oder ein Jahr ausüben möchten, einige Gesellschaften kaufen den Ausschluss, der im Vertrag vorhanden ist, ohne den laufenden Vertrag kündigen oder ändern zu müssen.
Es ist sogar möglich, ein Tagegeld hinzuzufügen, falls eine Verletzung den Versicherten daran hindert, seine berufliche Tätigkeit wieder aufzunehmen.
Ein erfahrener Praktiker ist besser als zwei, überprüfen Sie also Ihre Situation und Ihre Versicherungsverträge, bevor Sie praktizieren... Link zu unserem Versicherungspartner: https: //www.verspieren.com